Heizkostenzuschuss 2024

Veröffentlichungsdatum01.01.2023Lesedauer1 Minute

Heizkostenzuschuss

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 600 Euro unterstützt.  Eine Antragsstellung für die neue Förderperiode ist wieder ab 2. Jänner 2024 bis 30. September 2024 möglich.

Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:

Einkommensgrenze 2022/2023:

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher - 1.300 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften - 1.700 Euro

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug - um 360 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug - um 580 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt - um 580 Euro

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.
  • Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
  • Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.

ACHTUNG:An jene Personen, die heuer bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, ist eine nochmalige Auszahlung nicht möglich und es können diese daher keinen weiteren Antrag stellen.

Hier finden Sie die aktuelle Förderrichtlinie, gültig ab 15. September 2023.


© Heizkostenzuschuss - Land Salzburg